Wer in Deutschland ein Haus erbt, muss Steuern zahlen. Im teuren Bayern schlägt dies besonders massiv zu Buche. Politisch konnte die Staatsregierung dies nicht korrigieren, nun zieht sie vor Gericht.
Die seit vielen Monaten immer wieder angedrohte Verfassungsklage Bayerns gegen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz des Bundes soll im Juni eingereicht werden. «Bayern klagt», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts in München. Zuvor hatte der Ministerrat die Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen, diese werde «in circa zwei Wochen abschließend» eingereicht. Einmal mehr werde Eigentum in Deutschland in besonderer Weise belastet.
Mit dem Antrag solle über eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden, hieß es aus der Staatskanzlei. «Ziel ist, dass sowohl das Eigenheim in Familienhand als auch viele Arbeitsplätze in mittelständischen Unternehmen gesichert werden. Das ist eine Frage der Fairness und der Steuergerechtigkeit.»
Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer seien seit 2008 nicht erhöht worden, betonte Söder. Im Gegensatz dazu seien die Inflation sowie die Boden- und Immobilienpreise in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Trotzdem habe der Bundesgesetzgeber die Freibeträge bisher nicht angehoben, hieß es weiter aus der Staatskanzlei. Das sei unfair und zugleich eine ständige Steuererhöhung, zumal das Jahressteuergesetz 2022 zu «einer der massivsten Erbschafts- und Schenkungssteuererhöhungen der jüngeren deutschen Geschichte» führe.
Ein steuerfreies Erben von Einfamilienhäusern sei in weiten Teilen Bayerns schon seit längerer Zeit nicht mehr möglich, viele Erben seien zum Verkauf gezwungen, das finanzielle Lebenswerk der Vorgängergeneration könne nicht gehalten werden.
Die CSU-Freie-Wähler-Staatsregierung verwies in dem Kontext auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995. Damals hätten die Karlsruher Richter den Bundesgesetzgeber verpflichtet, sich bei den Freibeträgen der Steuerklasse I – diese betreffen die engsten Familienangehörigen – an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser zu orientieren. Diese Vorgabe sei jedoch seit der Erbschaftsteuerreform 2008 nicht mehr berücksichtigt worden. Die Steuerbelastung habe sich in der Folge gravierend erhöht.
Bayern monierte zudem, dass sich der Wert bei Grundstücken bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt habe – laut Söder habe «eine Gartenlaube in Miesbach mittlerweile den gleichen Wert (…) wie manche Villa in Greifswald». Der Freistaat sei von besonders hohen Preisen betroffen, die aktuellen bundeseinheitlichen Freibeträge und Steuersätze würden diesen Verhältnissen aber nicht Rechnung tragen. «Dies ist unfair, das ist ungerecht und führt letztlich zu einem Ausverkauf der Heimat und führt auch dazu, dass Spekulanten sich dann entsprechend betätigen.»
Finanzminister Albert Füracker betonte, dass sich der Freistaat mit seinen politischen Forderungen zur Reform der Erbschaftssteuer leider nicht habe durchsetzen können. Bayern fordere, dass die Steuer nicht nach bundesweiten Einheitstarifen berechnet werden dürfe, wenn die Grundstückswerte sich so massiv unterscheiden. Die Länder sollten wesentliche Aspekte der Erbschaftsteuer selbst festlegen können. Es handele sich schließlich um eine reine Ländersteuer.
Auch wenn die Freien Wähler als Koalitionspartner die Klage unterstützen, machte Parteichef und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger keinen Hehl daraus, dass die Erbschaftssteuer aus seiner Sicht völlig abschafft werden müsse. Aus der Sicht Söders sei dies aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich – Bayern würde sie aber auf das kleinstmögliche Niveau senken. (dpa)