26.05.2020

Oberlandesgericht verhandelt über Holzkirchner Kuhglocken-Streit

Das Läuten der Kuhglocken erregt die Gemüter. Ein Ehepaar in dem oberbayerischen Ort fühlt sich von den Glocken der Kühe auf der angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Geläutes erreichen. Erstmals wollen die Richter sich selbst von der Lage überzeugen und am Vormittag zu einer Hörprobe zum Anwesen des Ehepaares kommen. Nach diesem nicht-öffentlichen Teil beraten die Richter in öffentlicher Verhandlung ab 14.30 Uhr in München.

Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. Die Klage des Mannes wurde bereits auch in der zweiten Instanz vom OLG abgewiesen. Nun geht es um die Klage seiner Frau.

Kuhglocken-Geläute beschäftigt die Gerichte schon lange

Da die tatsächliche Lärmbelastung aus der Ferne schwer einzuschätzen ist, hatten die OLG-Richter bereits in der Verhandlung des Mannes einen Besuch vor Ort und sogar eine Schlafprobe ins Spiel gebracht. Dazu kam es dann aber nicht.

Die verschiedenen Gerichte verwiesen immer wieder auch auf einen Vergleich, den der Mann mit der Bäuerin im September 2015 geschlossen hatte. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Daran hält sich die Bäuerin. Das Ehepaar hatte trotz der Regelung geklagt, da der Kompromiss nach seiner Auffassung kaum Entlastung brachte.

dpa-infocom

 

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