Grund sei der abgeschlossene Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Wirt hatte die Veranstaltung mit einem Auftritt der Bundesvorsitzenden der AfD Frauke Petry abgesagt – mit Verweis auf den Ruf des Hofbräukellers und Sicherheitsbedenken. Der AfD-Kreisverband München-Ost reichte daraufhin Klage ein.
«Wir haben das bekommen und prüfen nun rechtliche Mittel», sagte der Wirt Friedrich Steinberg zu der einstweiligen Verfügung des Gerichts. Ob er dagegen vorgehen will, stehe noch nicht fest. «Wir sind sehr enttäuscht, dass der Richter unsere Sicherheitsbedenken nicht sieht.»
Der Sprecher des bayerischen AfD-Landesverbandes, Petr Bystron, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als «schallende Ohrfeige für SPD und CDU». Denn die beiden Parteien hätten immer wieder versucht, Veranstaltungen der AfD zu verhindern, sagte Bystron.
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