13.03.2014, 9:44 Uhr
- 15:35 Uhr: Der FC Bayern München hat nach dem Urteil gegen Uli Hoeneß eine kurzfristige Beratung der wichtigsten Gremien angesetzt. Wie der deutsche Fußball-Rekordmeister am Donnerstag mitteilte, werden die entsprechenden Gremien des Vereins und der Aktiengesellschaft, also Präsidium, Verwaltungsbeirat und Aufsichtsrat, zusammenkommen. Zeitnah, aber nicht vor dem Freitag, werde man über das Ergebnis informieren.
- 14:55 Uhr: Der Anwalt von Uli Hoeneß tritt vor die Presse und verkündet, dass die Verteidigung in Revison gehen wird, da nach ihrer Auffassung die Selbstanzeige falsch gewertet wurde.
Der Haftbefehl gegen Hoeneß bleibt bestehen, ist aber außer Vollzug gesetzt.
- 14:50 Uhr: Die Gerichtssprecherin erläutert das Urteil: Die Selbstanzeige sei laut Richter Heindl nicht nur „knapp“ gescheitert. Hoeneß hätte ausreichend Zeit gehabt, die Unterlagen zusammenzustellen und hätte das nicht genutzt. Der Richter wandte sich mit deutlichen Worten an Hoeneß und beschuldigte ihn „..auf Zeit gespielt zu haben.“
Allerdings geht der Richter nicht konform mit der Staatsanwaltschaft bei der Einschätzung als „besonders schwerem Fall“.
- 14:35 Uhr: Es sind erste Details der Urteilsbegründung bekannt geworden. So kam laut Richter Heindl wegen der Dimension der Steuerhinterziehung von vornherein keine Bewährungsstrafe in Betracht; außerdem wurde die Selbstanzeige als nicht wirksam angesehen.
Uli Hoeneß soll das Urteil äußerlich gefasst, aber doch merklich angeschlagen aufgenommen haben. Deutlich emotionaler reagierte seine im Gerichtssaal anwesende Ehefrau Susi Hoeneß.
Man geht davon aus, dass die Verteidigung Revision beantragen wird. Uli Hoeneß wird demnach, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, heute das Gericht als noch freier Mann verlassen.
Der FC Bayern will vor einer Äußerung die Einspruchsfrist der Parteien abwarten.
- 14:10 Uhr: Uli Hoeneß muss nach dem Urteil des Gerichts für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Im Moment läuft die Urteilsverkündung.
Bayern-München-Aufsichtsrat Martin Winterkorn hat für den Fall eines Urteils im Steuerprozess gegen den Clubpräsidenten Uli Hoeneß eine Reaktion des Kontrollgremiums in Aussicht gestellt. «Wir warten jetzt das gerichtliche Urteil ab und dann äußern wir uns dazu», sagte der Volkswagen-Chef am Donnerstag bei der Bilanzvorlage des Autobauers in Berlin. Vorher habe er zu dem Fall nichts zu sagen. «Wenn heute Nachmittag das Urteil gesprochen wird, wovon ich ausgehe
– die Information haben wir auch – dann muss sich der Aufsichtsrat beraten. Vorher nicht.»
- 11:45 Uhr: Uli Hoeneß hat das letzte Wort, nutzt dies aber nur dazu, anzumerken, dass er dem Antrag seiner Verteidigung nichts hinzuzufügen habe.
- Laut der Gerichtssprecherin Andrea Titz wird mit dem Urteil nicht vor 14 Uhr gerechnet.
- 11:40 Uhr: Laut Hoeneß‘ Verteidiger Feigen ist die Selbstanzeige auf jeden Fall wirksam, da die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige noch nicht entdeckt war, was ja die neu im Prozess aufgeworfenen Zahlen belegen.
- 11:20 Uhr: Die Verteidigung hält eine Bewährungsstrafe für „tat- und schuldangemessen“, auch falls das Gericht die Selbstanzeige als nicht wirksam erachtet.
- 11:10 Uhr: Die Verteidigung reagiert: Sie hält die Selbstanzeige weiter für wirksam, da es für diese keinen genauen Regeln gäbe. Außerdem hätte Hoeneß mehr zugegeben, als er musste. Auch die Beweggründe für die Anzeige seien unerheblich, maßgebend sei nur die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit.
- 10:45 Uhr: Der Staatsanwalt bezeichnet Hoeneß‘ Tat als einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Eine wirksame Selbstanzeige liegt seiner Meinung nach nicht vor. Er bestätigt die Tatsache, dass Hoeneß am „medialen Pranger“ gestanden habe, dies sei aber, wie auch das Geständnis, kein Milderungsgrund.
- Update 10:25 Uhr: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren!
- Großer Andrang herrschte am frühen Donnerstagmorgen vor dem Münchner Justizpalast am Finaltag zum Hoeneß-Prozess. Dutzende Zuschauer standen dicht gedrängt und warteten auf Einlass, so viel los war in dem vier Tage dauernden Prozess noch nie.
- Zuvor halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers. Im schlimmsten Fall droht dem Präsidenten des FC Bayern wegen der Hinterziehung von 27,2 Millionen Euro Steuern eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung. Seine Anwälte fordern die Einstellung des Verfahrens. Sie halten Hoeneß‘ Selbstanzeige vom Januar 2013 trotz der vor Gericht bekanntgewordenen Riesensumme für gültig.
- Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses kamen aber neue Unterlagen hinzu und die Summe vervielfachte sich auf 27,2 Millionen Euro. Damit drohen dem Präsidenten des FC Bayern im Extremfall bis zu zehn Jahre Haft. Voraussetzung für die maximale Freiheitsstrafe ist, dass das Gericht einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung sieht.
- Erachten die Richter hingegen die Selbstanzeige für gültig, die Hoeneß im Januar 2013 eingereicht hatte, könnte das Verfahren eingestellt werden und Hoeneß straffrei bleiben. Die Steuerschuld plus Zinsen müsste er aber bezahlen.
dpa-infocom / uk