17.03.2014

Hoeneß-Urteil: Staatsanwaltschaft geht nicht in Revision

17.03.2014, 11:04 Uhr

«Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.03.2014 einlegen», hieß es in einer Mitteilung vom Montag.

Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert.

Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.

Karl Hopfner strebt als designierter Präsident des FC Bayern München vorerst nicht nach der Nachfolge von Uli Hoeneß im Amt des Aufsichtsratschefs. «Jetzt muss erst Ruhe rein», sagte Hopfner dem «Kicker» (Montag). Franz Beckenbauer und Hoeneß hatten als Bayern-Vereinschefs zugleich auch den Aufsichtsrat geführt. Nach dem Rücktritt des verurteilten Steuerbetrügers Hoeneß von beiden Ämtern soll Hopfner Präsident werden, Adidas-Boss Herbert Hainer führt «bis auf weiteres» den Aufsichtsrat. Der frühere Finanzvorstand Hopfner war zuletzt Vizepräsident. «Ich habe mir das nicht so vorgestellt», sagte der 61-Jährige zu seiner Rolle als Nothelfer.

dpa-infocom / uk

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