Arabischsprachige Medizinzeitschrift und Touristenführer. Foto: Matthias Balk
12.08.2016

Härtere Strafen für illegale Ferienwohnungen in München

«Wir fordern eine Verschärfung des Zweckentfremdungsgesetzes auf Landesebene», sagte Geschäftsführer Volker Rastätter. Aus Sicht des Vereins müssten vor allem die Bußgelder erhöht werden. Bislang kostet es im Höchstfall 50 000 Euro, wenn ein Vermieter erwischt wird, der gegen die Zweckentfremdungssatzung der Stadt verstößt. Der Mieterverein fordert, dass es 100 000 Euro sein müssten. «Außerdem muss es eine Auskunftspflicht geben, die Portale wie AirBnb verpflichtet, Daten des Vermieters freizugeben», sagte Rastätter. «Und der Vollzug der Zweckentfremdungssatzung muss von der Stadt konsequenter verfolgt werden.»

In München kommt zu Besuchern, die sich die Stadt ansehen wollen, noch eine große Zahl von Medizintouristen vor allem aus arabischen Ländern, die sich in der bayerischen Landeshauptstadt behandeln lassen und für diese Zeit Wohnungen anmieten. «Die Vermietung von Ferienwohnungen an Medizintouristen aus den verschiedensten arabischen Ländern in verschiedenen Stadtvierteln hat bereits enorme Ausmaße angenommen», heißt es aus dem Münchner Sozialreferat.

dpa-infocom

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