15.05.2020

Gutschein oder Geld zurück? Das sind Ihre Rechte!

Wer Tickets für Veranstaltungen hatte, die  aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, konnte das Geld dafür bis jetzt beim Veranstalter zurückfordern.

Nun hat die Bundesregierung beschlossen: Veranstalter dürfen stattdessen auch einen Gutschein in Höhe der nicht nutzbaren Tickets ausstellen.

Das ist der Grund für die Gutscheinregelung

Damit sollen die Veranstalter vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden. Andernfalls müssten diese Rekordsummen an die Verbraucher zurückzahlen. Wer gekaufte Tickets von Veranstaltungen wie zum Beispiel Konzerten, Festivals, Theatervorstellungen, Vorträge, Lesungen oder Sportwettkämpfen zurückgibt, bekommt dann einen Gutschein zurück, den er beim Veranstalter für eine andere Veranstaltung einlösen kann.

Auch Veranstaltungen, die an mehreren Terminen stattfinden, also zum Beispiel für Musik-  oder Sportkurse und Dauerkarten – etwa für Schwimmbäder – fallen unter diese Regelung.

Der Gutschein entfällt nicht ersatzlos

Auch Tickets für abgesagte Veranstaltungen, die vor dem 8. März gekauft wurden, können mit einem Gutschein erstattet werden. Gültig sollen die Gutscheine dann bis Ende 2021 sein. Wer seinen Gutschein bis dahin nicht einlöst, macht aber keine Verluste: Dann muss der Veranstalter das Geld ausbezahlen. 

Kann ich auch sofort mein Geld zurückbekommen?

Kunden, für die aufgrund persönlicher Umstände die Gutscheinregelung nicht in Frage kommt, kann auch das Geld für den Ticketpreis sofort zurückerstattet werden. Für alle anderen gilt die Gutscheinregelung. Der Gutschein muss den vollen Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen.

Kommen die Reisegutscheine?

Bis vor Kurzem war auch für abgesagte Reisen und Flüge eine Gutscheinlösung im Gespräch – man wollte so der Insolvenz der Reiseveranstalter vorbeugen. Allerdings äußerte dann die EU-Kommision, dass Verbraucher bei abgesagten Reisen ein Recht auf Erstattung der gezahlten Geldsumme haben und keinen Gutschein akzeptieren müssen. 

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