Einsatzkräfte an der Unglücksstelle der Züge in Bad Aibling. Foto: Peter Kneffel
28.11.2016

Vom Handy abgelenkt? Gutachten im Prozess verschoben

Update 10:15 Uhr:

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten hat ein wichtiger Sachverständiger am Montag wegen Krankheit nicht aussagen können. Der IT-Experte hatte die Daten auf dem Handy des angeklagten Fahrdienstleiters ausgelesen und sollte am vierten Verhandlungstag vor dem Landgericht Traunstein darüber berichten. Er wird sein Gutachten stattdessen voraussichtlich am Donnerstag abgeben. Weil die Aussage eines ebenfalls geladenen Psychologen auf dem Gutachten des IT-Experten aufbaut, wurde auch der zweite Gutachter am Montag nicht gehört. Er sollte zur Frage Stellung nehmen, inwieweit das Handyspielen die Konzentration des Fahrdienstleiters bei seiner Arbeit im Stellwerk beeinflusst hatte.

Aussagen sollte hingegen ein Mitarbeiter jener Online-Spielefirma, deren Spiel der Fahrdienstleiter bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar genutzt haben soll. Bei dem Fantasy-Rollenspiel geht es darum, Dämonen auszulöschen. Der 40-Jährige hatte zu Prozessbeginn die streng untersagte Nutzung seines Smartphones im Dienst gestanden.


Vor dem Landgericht Traunstein sagt heute ein Mitarbeiter jener Firma aus, deren Spiel der Fahrdienstleiter bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar genutzt haben soll. Bei dem Fantasyspiel geht es darum, Dämonen auszulöschen. Der 40-Jährige hatte zu Prozessbeginn die Nutzung seines Smartphones im Dienst gestanden.

Auch hört die Große Strafkammer einen Psychologen zur Frage, inwieweit das Handyspielen die Konzentration des Fahrdienstleiters bei seiner Arbeit im Stellwerk beeinflusste. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dadurch abgelenkt gewesen zu sein. Der Bahnmitarbeiter hatte laut Anklage Signale falsch gestellt und auch den Notruf falsch bedient, mit dem er das Unglück in letzter Sekunde hätte verhindern können.

Der 40-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Die Höchststrafe dafür beträgt fünf Jahre. Beim Zusammenstoß der Nahverkehrszüge waren zwölf Menschen gestorben. 89 Insassen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 5. Dezember verkündet.

dpa-infocom

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