06.08.2013, 12:51 Uhr
Der 56-Jährige sei unverzüglich aus der Unterbringung in der Bayreuther Psychiatrie zu entlassen. Mollath befindet sich seit sieben Jahren gegen seinen Willen dort – er soll seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben.
Mit der Entscheidung hob der 1. Strafsenat eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg auf. Dieses hatte am 24. Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als unzulässig verworfen. Gleichzeitig ordnete der Nürnberger OLG-Senat eine neue Hauptverhandlung an und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Regensburg.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) äußerte sich am Dienstag zufrieden mit der OLG-Entscheidung. Ihr Ziel, den Fall neu aufzurollen, sei erreicht. «Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären, ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht – und damit auch die Zweifel, die viele Menschen an dieser Entscheidung haben.»
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat die angeordnete Freilassung von Gustl Mollath und die Wiederaufnahme von dessen Strafverfahren begrüßt. Er sei zufrieden, dass die Justiz nunmehr sehr zeitnah entschieden habe, und er sei auch zufrieden mit dem Inhalt der Entscheidung, sagte Seehofer am Dienstag bei einem Besuch in Niederbayern. Er selbst habe in den vergangenen Monaten mehrfach die Frage gestellt, ob die Unterbringung Mollaths angesichts der vielen Zweifel und offenen Fragen zurecht bestehe. Jetzt müsse ein faires und objektives Wiederaufnahmeverfahren gewährleistet werden. «Am Ende könnte es zwei Gewinner geben: Das eine ist ein fairer Rechtsstaat, das andere ist die Person Gustl Mollath», sagte Seehofer.
dpa-infocom / uk