„Gute schulische Leistungen sollen auch heuer wieder belohnt werden“, teilte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder in München mit. Deshalb erhalten Schülerinnen und Schüler in den bayerischen Sommerferien bis einschließlich 17 Jahren als Anerkennung für gute schulische Leistungen Freifahrten auf den Linienschiffen des Königssees, Starnberger Sees, Ammersees und Tegernsees.
Voraussetzung für die kostenlosen Fahrten mit den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines vollzahlenden Familienangehörigen befinden und im Ganzjahreszeugnis, das am 31. Juli 2015 ausgehändigt wird, mindestens einmal die Note „1“ vorweisen können. Erst- und Zweitklässlern, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nützen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schüler an „Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ erhalten generell in diesem Jahr in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt.
Diese Vergünstigung gilt auf allen Linienfahrten der Bayerischen Seenschifffahrt während den gesamten bayerischen Sommerferien vom 01. August bis 13. September 2015. Während der Sommerferien kann dieses Angebot auf dem Starnberger See, dem Ammersee, dem Tegernsee und dem Königssee beliebig oft genutzt werden. Die Freikarte für die „Geniefahrten“ erhalten die Schülerinnen und Schüler nach Vorlage ihres Zeugnisses an der Schiffskasse. Die Freifahrt ist nicht übertragbar.
Die Fahrpläne sowie Informationen der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH können über die Internetseite www.seenschifffahrt.de abgerufen werden.
Auch die Chiemsee-Schifffahrt belohnt fleißige Schüler:
Sommerferienaktion der Chiemsee- Schifffahrt
Die Chiemsee-Schifffahrt startet auch in 2015 wieder eine Aktion zur Motivation der Schülerinnen und Schüler in Bayern. Wer eine Eins im Zeugnis oder eine entsprechende Bemerkung vorweisen kann, erhält bei der Chiemsee-Schifffahrt und bei der Chiemsee-Bahn freie Fahrt auf allen Strecken. Die Aktion, die vom 01. August bis zum 14. September 2015 läuft, gilt für Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und ist an die Begleitung eines voll zahlenden Erwachsenen gebunden.
Nach Vorlage des Zeugnisses, das die begehrte Traumnote enthält, wird ein Freifahrtschein für die gewünschte Strecke ausgehändigt.