Noch bis Ende August sind keine Konzerte, Theaterbesuche und weitere Großveranstaltungen erlaubt. Vertreter der Kirche hatten jedoch schon länger auf eine Lockerung der Maßnahmen zugunsten von Gottesdiensten gepocht – mit Erfolg: Ab Anfang Mai dürfen wieder Gottesdienste in Bayern stattfinden.
Wer den Gottesdienst besucht, muss – ebenso wie im Supermarkt und Bus oder Bahn – eine behelfsmäßige Atemmaske tragen. Ausnahmen der Maskenpflicht gelten ausschließlich für liturgisches Sprechen und Predigen.
Außerdem müssen in der Kirche mindestens zwei Meter Abstand zwischen den einzelnen Besuchern gehalten werden. Die maximale, erlaubte Anzahl an Personen, die sich in der Kirche befinden dürfen, ist abhängig davon, wie viele Sitzmöglichkeiten mit zwei Meter Abstand sich in der Kirche befinden. Wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann ankündigte, solle die Dauer des Gottesdienst auch vorerst auf eine Stunde beschränkt sein.
Gottesdienste, die draußen stattfinden, dürfen von maximal 50 Personen besucht werden. Auch dort muss ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Weitere Infektionsschutzkonzepte sollen von den Kirchen selbst erstellt werden.
Ob die Regeln im Gottesdienst eingehalten werden, soll laut Florian Herrmann nicht kontrolliert werden. Staatliche Kontrollen in der Kirche hält der Leiter der Staatskanzlei für unangemessen. Vielmehr sollen die Kirchen die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen selbst übernehmen. Bußgelder seien nicht vorgesehen.