Es war eine Tragödie: 2016 sind in einer hessischen Kleinstadt drei Geschwister ertrunken. Der Teich, in dem sie gebadet haben, ist seit Ewigkeiten als Badestelle genutzt worden, nie ist etwas passiert. Vor kurzem ist der Bürgermeister der Kommune verurteilt worden – wegen fahrlässiger Tötung. Der Grund: Laut Gerichtsurteil hätte das Gewässer besser gesichert sein müssen – entweder mit einem Zaun oder einer entsprechenden Badeaufsicht.
Gerade im Sommer werden Teiche und andere Gewässer gerne für eine kurze Abkühlung im Wasser genutzt, viele verfügen dafür über einen kleinen Steg. Der ist allerdings das Problem an der Sache: Laut einem Gerichtsurteil müsse eine Kommune dann damit rechnen, dass das Gewässer als Badestelle genutzt wird. Sobald ein See also über einen öffentlich zugänglichen Steg verfügt, muss die Kommune für Sicherheit sorgen und Überwachung des Sees sorgen – eine ziemlich große Verantwortung also.
Das Urteil über den Bürgermeister in Hessen lässt auch Kommunen in der Region reagieren. Der Kreis hat bereits angekündigt, die Badestege und Badeinsel am Thenner See und Notzinger Weiher zu sperren – zumindest vorläufig. Ob weitere Kommunen und Landkreise nachziehen werden, ist wahrscheinlich.
Eine Öffnung der Badestege kann nur erfolgen, wenn bei Badewetter eine Badeaufsicht täglich von 10-18 Uhr vor Ort ist, schreibt die Stadt. Weil das am Notzinger Weiher nicht möglich ist, wird der Badesteg dort bis auf Weiteres komplett gesperrt.
Am Thenner See ist die DLRG ehrenamtlich bei Badewetter immer samstags von
13-18 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10-18 Uhr anwesend; in den Sommerferien kann das teilweise auch unter der Woche der Fall sein. Zu diesen Zeiten darf dann auch am Steg gebadet werden. Vor Samstag 13 Uhr, bzw. Sonntag 10 und nach 18 Uhr ist das Baden verboten. Außerdem kommt die Badeinsel im See weg – zu gefährlich.
Gerade jetzt, zu Beginn der Sommerferien, ist das komplette bzw. teilweise Badeverbot bei den beiden Seen keine Dauerlösung. Deshalb arbeitet das Landratsamt in Erding an einem Sicherheitskonzept, dass das Baden dort auch zu anderen Zeiten wieder ermöglichen kann.