17.12.2013

Geschenke umtauschen: Nicht das Richtige dabei?

27.12.2013, 04:00 Uhr

Ganz weit vorn in der Hiltliste der unbeliebten Geschenke liegen Socken, Haushaltsgeräte und Dekoartikel abseits des eigenen Geschmacks. So etwas lag bei Ihnen auch unter dem Christbaum? Stop, nicht wegschmeißen! Auch aus Geschenke-Pannen können Sie noch einen Nutzen ziehen:

Hier sind die versierten Internetnutzer klar im Vorteil, auf den Verkaufsplattformen wie ebay oder rebuy wird oft schon am Heiligen Abend das ein oder andere nicht erwünschte Geschenk zum Verkauf angeboten.
Aber auch der gute alte Flohmarkt ist eine Option, sobald es die Witterung zulässt. Es gibt bestimmt jemand anderen, der genau DAS wollte, was Ihnen nicht gefällt!

Immer mehr im Trend liegen Tauschbörsen, es gibt auch spezielle Geschenketauschbörsen nach Weihnachten, durchforsten sie einmal die Lokalanzeigen Ihrer Zeitung! 
Auch online springen die Plattformen auf den Tauschtrend auf: Die Tauschbörse.de oder swapy.de bieten kostenlose Tauschmöglichkeiten.

Hier ist nun etwas Mut gefragt: Trauen Sie sich, den Schenkenden nach dem Kassenzettel zu fragen? Dann können Sie sich auf den Weg zum Händler machen und um Umtausch der Ware bitten. 
Laut Gesetz sind die Händler zur Rücknahme von fehlerfreier Ware nicht verpflichtet, viele Geschäfte stimmen dem Umtausch innerhalb einer Frist aus Kulanz jedoch zu. Der Händler muss dabei nicht zwangsläufig das Geld auszahlen, sondern kann auch einen Gutschein ausstellen oder auf einen Umtausch gegen Neuware bestehen. 
Pech hat man meist, wenn der Schenker ein Sonderangebots-Schnäppchen gemacht hat – diese sind meist vom Umtausch ausgeschlossen bzw. es kommt wiederum auf die Kulanz des Händlers an.

Im Internet bestellte Ware kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden, bei Ware aus dem EU-Ausland meist innerhalb einer Woche. Musik, Videos und Software müssen aber noch in der versiegelten Hülle stecken. 
Die Kosten der Rücksendung werden oft vom Händler übernommen.

Auf Geschenke mit Fehlern, die schon beim Kauf bestanden, haben Sie eine einjährige Garantie und eine zweijährige Gewährleistung nach EU-Recht. Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung (Reparatur). Daher gilt: Kassenzettel immer gut aufheben! 

Eine wohltätige Möglichkeit wäre natürlich auch das Spenden Ihrer Geschenke, gerade bei Kleidung gibt es viele Mitmenschen, die drauf angewiesen sind. In der Kleiderkammer der Caritas oder bei der Inneren Mission München sind Kleider- und Sachspenden immer willkommen!

uk

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