Es ist Heiligabend und voller Vorfreude packt ihr die Überraschungen aus, die eure Liebsten für euch besorgt haben. Doch dann die Ernüchterung – das Geschenk ist alles andere als ein Volltreffer… Was nun? In den meisten Fällen hilft bei sowas nur noch der Umtausch. Doch welche Geschenke könnt ihr zurückgeben und bei welcher Rückgabe hilft nicht einmal der Kassenzettel? Was ihr beim Umtauschen von Geschenken beachten müsst, erfahrt ihr hier.
Am Besten ihr informiert euch schon im Voraus über Rückgabe- und Umtauschmodalitäten. Meistens ist die Rückzahlung des Kaufbetrages die beste Variante. Allerdings bieten viele Geschäfte nur einen Gutschein über den jeweiligen Betrag an, den ihr in diesem Laden einlösen könnt. Allgemein gelten diese dann 3 Jahre. Dies kann aber von Geschäft zu Geschäft variieren.
Bei Geschenken, die online geshoppt wurden, können Käufer den Artikel von innerhalb von 14 Tagen, ab der Paketannahme, zurückschicken. Ausgenommen sind verderbliche Waren, entsiegelte DVD’s und CD’S sowie Spezialanfertigungen.
Geschenke beim Händler können in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgegeben werden. Dies fällt allerdings unter das Kulanzrecht jedes Händlers. Das heißt, dass er nicht automatisch dazu verpflichtet ist ein Geschenk wieder zurückzunehmen, nur weil es euren Geschmack nicht getroffen hat.
Sollten Händler im Schlussverkauf Schilder mit der Aufschrift „Umtausch ausgeschlossen“ aufstellen, bezieht sich das nicht auf fehlerhafte Ware.
Wer im Internet oder Versandhandel bestellte Waren zurücksenden möchte, muss hier zwar den Versand bezahlen, allerdings sind viele Händler kulant und übernehmen die Versandkosten für die Retouren.
Mit einem Kassenzettel ein Geschenk umzutauschen ist deutlich einfacher. Es ist aber keine Voraussetzung. Ihr müsst euren Kauf beim Händler immer nachweisen. Das geht beispielsweise durch einen EC-Zahlungsbeleg.
Ist eure Ware defekt oder hält sie nicht das, was sie verspricht? Dann ist das rechtlich gesehen kein Umtausch, sondern eine Reklamation. Die Ansprüche verjähren hier erst nach 2 Jahren. Ihr müsst lediglich euren Kassenzettel oder Kreditkartenabrechnung vorlegen.
Allerdings darf der Händler versuchen, die kaputte Ware zu reparieren oder euch einen Ersatz anbieten. Sollte beides nicht funktionieren, könnt ihr die Ware gegen Geld zurückgeben.