05.09.2013, 11:21 Uhr
Zunächst soll ein BKA-Beamter als Zeuge gehört werden, der den Angeklagten Holger G. vernommen hatte. G. hatte unter anderem zugegeben, den untergetauchten Neonazis Dokumente und eine Waffe verschafft zu haben.
Der 39-Jährige gilt als wichtiger Zeuge der Anklage, weil er das Trio über längere Zeit kannte und im Ermittlungsverfahren Angaben zur Rolle von Zschäpe innerhalb der Gruppe gemacht hatte. Im Prozess hat G. bislang aber zu den Tatvorwürfen nur eine vorgefertigte Erklärung verlesen. Deshalb sind die Aussagen der Vernehmungsbeamten von besonderer Bedeutung.
dpa-infocom / ms