Einmal mehr hatte die Regierung von Oberbayern Mitte Dezember eine Verkürzung der Schonzeit für Waldgebiete in den Alpen erlassen – und somit den Abschuss von Gams-, Rot- und Rehwild ermöglicht. So sollten die Wälder vor übermäßigem Verbiss geschützt werden. Diese Verordnung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München jetzt vorläufig einkassiert, wie ein Sprecher mitteilte. Damit reagierten die Richter auf einen Eilantrag, den der Bayerische Jagdverband (BJV) kurz vor Weihnachten zum Stopp der Verordnung gestellt hatte.
Hintergrund war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig von November 2024. Damals erklärten die Richter die von 2019 bis Juli 2024 gültige Verordnung im Nachhinein für unwirksam. Der BJV kritisierte, dass die im Dezember bekanntgegebene Nachfolgeverordnung mit der Vorgängervariante nahezu identisch gewesen sei. Der Staat müsse sich an Gerichtsurteile halten, so BJV-Präsident Ernst Weidenbusch. «Wer jetzt noch außerhalb der gesetzlichen Jagdzeiten schießt, handelt rechtswidrig.»
Ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes verwies ebenfalls darauf, dass die neue Verordnung inhaltlich weitestgehend mit ihrer Vorgängerverordnung übereinstimme. Weil aber die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes bislang nicht vorliege, lasse sich nicht überprüfen, ob die dort festgestellten Unwirksamkeitsgründe auch bei der Nachfolgeverordnung griffen.
Debatte um Verbiss in Schutzwäldern
Ein Sprecher der Regierung von Oberbayern hatte der dpa im Dezember mitgeteilt: Es sei «unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes» klar, «dass für den Erhalt des Schutzwalds und seiner Funktionen eine Nachfolgeregelung unerlässlich ist».
Als Schutzwälder gelten solche, die Siedlungen, Infrastruktur und Landschaft vor Erosion, Muren- und Lawinenabgängen schützen sollen. Ziel der Verordnung sollte sein, die Waldgebiete vor Verbiss durch Rot-, Gams- und Rehwild zu schützen. Der BJV bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme.
«Die Schutzwälder wurden und werden fortlaufend mit erheblichem personellen, materiellen und finanziellen Aufwand saniert. Insbesondere der Aufwuchs von jungen Bäumen ist in den betreffenden hohen alpinen Lagen nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich», hieß es von der Regierung. Raues Klima, kurze Vegetationsperioden, Hang- und Steillagen sowie Schneedruck ließen junge Pflänzchen oftmals nur ein bis zwei Zentimeter pro Jahr wachsen.
Jagdverband: Mehr Jagen bewirkt das Gegenteil
Aus Sicht des Jagdverbandes befördert aber der erhöhte Jagddruck den Verbiss in den Wäldern, da sich das Wild dann Schutz suchend in die Wälder zurückziehe und dort an Zweigen knabbere anstatt auf Wiesen zu äsen. Außerdem verbrauchten die Tiere durch das verstärkte Bejagen mehr Energie und müssten daher mehr fressen.
Nach dem Eilantrag will der BJV Weidenbusch zufolge im nächsten Schritt den Hauptsacheantrag einreichen und hofft zudem, dass sich sämtliche Interessengruppen zum Austausch an einen Tisch setzen.
Der Verein Wildes Bayern war ebenfalls juristisch gegen die Verordnung vorgegangen und hatte kritisiert, dass die Behörde «das Gerichtsurteil anscheinend nicht ernst genommen und an den kritischen Punkten nicht nachgebessert» habe. Die Jagd im Winterwald störe geschützte Arten wie Steinadler und Raufußhühner massiv.
Eine Vorprüfung für die betroffenen Wälder durch die zuständigen Naturschutzbehörden habe in den fünf Wochen seit Verkündung des Urteils in Leipzig kaum stattfinden können. Vereine und der Jagdbeirat seien überdies nicht gehört wurden.