24.02.2012

Gericht prüft nach 10 Jahren Gefährlichkeit von Vanessas Mörder

24.02.2012, 14:33 Uhr

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Freitag in Augsburg der Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Mörders der zwölfjährigen Vanessa begonnen. Die Jugendkammer des Landgerichts muss prüfen, ob der heute 29-Jährige auch nach Verbüßung seiner zehnjährigen Haftstrafe weiter hochgefährlich ist. Die Staatsanwaltschaft ist dieser Überzeugung und beantragte daher die nachträgliche Verwahrung. Es bestehe eine deutliche Rückfallgefahr, heißt es in der Antragsschrift. Als Tod verkleidet hatte der Mann 2002 in Gersthofen im Landkreis Augsburg die Zwölfjährige in ihrem Elternhaus erstochen.

Das Interesse an dem Prozess war groß. Vor dem Gerichtssaal bildete sich eine lange Schlange – auch wegen der umfassenden Sicherheitsmaßnahmen. Nach einer Eingangskontrolle mit Metalldetektoren durchsuchten Justizbeamte mehrmals die Taschen der Zuschauer. Jeder musste seinen Ausweis vorzeigen.

Der Verurteilte schwieg am ersten Verhandlungstag. 2003 wurde er zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Gefängnis verurteilt – unter Anrechnung der Untersuchungshaft hat er die Strafe inzwischen vollständig verbüßt. Damals konnte die Sicherungsverwahrung bei Jugendstraftätern noch nicht angeordnet werden.

Wenn die Richter in dem neuen Verfahren entscheiden, dass der Mann nicht mehr gefährlich ist, kommt er frei. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Verurteilte noch immer Gewalt- und Tötungsfantasien. Er sei weiter eine Gefahr für die Bevölkerung und werde mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ähnliche Taten begehen.

In den kommenden Wochen werden psychiatrische Gutachter gehört. Verteidiger Adam Ahmed kritisierte die Auswahl der Sachverständigen und beantragte, diese austauschen. Er vertritt auch den Mörder einer Joggerin in Kelheim vor dem Landgericht Regensburg. Dort setzt er sich dafür ein, dass dessen Sicherungsverwahrung aufgehoben wird.

Derzeit wird die Sicherungsverwahrung gesetzlich neu geregelt, da das Bundesverfassungsgericht sie im Mai 2011 für verfassungswidrig erklärt hatte. Nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums soll es künftig nicht mehr möglich sein, die Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen. Justizministerin Beate Merk (CSU) erklärte aus Anlass des Augsburger Verfahrens: «Die Möglichkeit, gefährliche Gewalt- und Straftäter auch nachträglich noch unterbringen zu können, darf uns nicht genommen werden.» Vor dem Gerichtsgebäude gab es eine kleine Kundgebung. Auf Schildern forderten die Teilnehmer etwa «Recht auf Schutz. Sagt ja zur Sicherungsverwahrung».

Verkleidet mit schwarzem Umhang und Totenkopfmaske hatte sich der damals 19-Jährige in der Nacht zum Faschingsdienstag 2002 in Vanessas Kinderzimmer geschlichen. Mit einem Küchenmesser stach er mehr als 20-mal auf sein zufälliges Opfer ein. Als die Eltern nachts von einem Faschingsball nach Hause kamen, fanden sie ihre Tochter blutüberströmt und leblos. Weil die Ermittler die DNA des Mörders auf der Tatwaffe sicherstellen konnten, wurde er zehn Tage später gefasst. Als er festgenommen wurde, gestand er die Tat nach dem Vorbild eines Horrorfilms. Der Prozess wird Mitte März fortgesetzt.

dpa-infocom / ak

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