Vor dem Justizgebäude steht eine Satue der Göttin Justitia. Foto: Stefan Puchner/Archiv
13.05.2019

Gericht: München muss bestimmte Mietspiegel-Daten offenlegen

Dabei geht es vor allem um anonymisierte Daten über mehr als 30.000 Wohnungen, die bei der Erstellung des Mietspiegels aussortiert wurden und damit nicht in die Berechnung der Münchner Durchschnittsmiete einflossen. Außerdem muss die Stadt die errechnete Nettokaltmiete sowie den Stadtbezirk der rund 3.000 Wohnungen angeben, die für den Mietspiegel 2017 berücksichtig wurden.

Teilerfolg für Haus- und Grundbesitzerverein

Weitere Daten – etwa zur genauen Lage der Wohnungen – muss die Stadt nach Ansicht des Gerichtes dagegen nicht herausgeben. Damit kann der Haus- und Grundbesitzerverein, der in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht noch unterlegen war, einen Teilerfolg verbuchen. Er hatte die Stadt auf Herausgabe der Daten verklagt. Der Verein geht davon aus, dass die Durchschnittsmiete, die als Grundlage für erlaubte Mieterhöhungen gilt, in München zu niedrig ist.


dpa-infocom, Foto: Stefan Puchner

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