Bild: David-Wolfgang Ebener
29.12.2021

Gericht kippt 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte

Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Staatsregierung hatte Anfang Dezember verfügt, dass im bayerischen Einzelhandel nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ausgenommen sind Ladengeschäfte „zur Deckung des täglichen Bedarfs“. Bekleidungsgeschäfte werden in der Verordnung nicht als Ausnahme aufgeführt.

Handelsverband Bayern: „Besser jetzt eine Entscheidung als gar keine!“

Viele Textilgeschäfte, auch in München, freuen sich über diese Entscheidung, sagte Bernd Ohlmann vom Handeslverband Bayern im Arabella-Interview. Allerdings hätten sich viele Einzelhändler diese Entscheidung schon früher gewünscht.  Denn: durch die 2G-Regel sind im wichtigen Weihnachtsgeschäft viele Kunden weggeblieben, die Umsätze sind teilweise um 30 bis 40 Prozent zurückgegangen. Vor allem für viele kleinere Textilgeschäfte komme diese Entscheidung zu spät, so Ohlmann.

 

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