Bis Ende des Jahres muss er nun ein vollzugsfähiges Konzept vorlegen, in dem etwa Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge vorgesehen sind – ansonsten droht ein Zwangsgeld von 4.000 Euro. Das geht aus einem Beschluss vom 27. Februar hervor, den das Gericht am Mittwoch veröffentlichte (Az.: 22 C 16.1427) und gegen den es kein Rechtsmittel gibt. Der Senat wies aber darauf hin, dass dem Erlass von Fahrverboten wohl rechtliche Hürden im Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung entgegenstünden – also Bundesgesetzgebung.
Die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind in der bayerischen Landeshauptstadt alljährlich an zwei Stellen überschritten. 2012 hatte das Verwaltungsgericht München den Freistaat Bayern auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin verpflichtet, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Die Frist lag damals bei Ende Juni dieses Jahres. Dagegen hat der Freistaat Beschwerde eingelegt. Darum landete der Streit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.