17.07.2014, 8:51 Uhr
Das sei allerdings keine harte Frist wie in einem Zivilprozess – sollte Zschäpes Schreiben später eintreffen, müsste das Gericht es genauso akzeptieren.
Zschäpe hatte sich am Mittwoch einem Wachbeamten offenbart und erklärt, sie habe kein Vertrauen mehr zu ihren drei Pflichtverteidigern. Dieser informierte das Gericht, das die laufende Vernehmung eines Zeugen abbrach und den für Donnerstag geplanten Verhandlungstag absagte. Sollte das Gericht Zschäpes Verteidiger entpflichten, könnte das den Prozess verzögern oder platzen lassen.
Nach Eingang von Zschäpes Schreiben würden Verteidiger und die Bundesanwaltschaft informiert und um eine Stellungnahme gebeten, erläuterte Gerichtssprecherin Titz. Die Nebenkläger aber nicht, weil sie nicht betroffen seien. Danach könne auch die Öffentlichkeit unterrichtet werden. Der Zeitpunkt sei aber offen.
Nachdem Zschäpes Verteidiger und die Bundesanwaltschaft reagiert haben, muss der Senat einen Beschluss fassen – spätestens bis zum nächsten Hauptverhandlungstermin am kommenden Dienstag.
Hintergrund des Disputs zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern ist offenbar eine grundlegende Meinungsverschiedenheit über die bisherige Verteidigungsstrategie, zu der gehörte, dass Zschäpe konsequent schweigt und jede Aussage verweigert. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa möchte Zschäpe aber aussagen, wobei unklar ist, in welchem Umfang.
dpa-infocom / uk