Pegida darf an diesem symbolträchtigen Montag wie angemeldet an der «Münchner Freiheit» demonstrieren. Das Münchner Verwaltungsgericht hat am Montagvormittag einem Eilantrag vom Freitag stattgegeben, wie das Gericht mitteilte. Die Stadt kündigte an, beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerde einzulegen.
In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 hatten Synagogen in ganz Deutschland gebrannt. Jüdische Bürger wurden von den Nationalsozialisten misshandelt, ihre Geschäfte und Wohnungen demoliert. Der Platz «Münchner Freiheit» erinnert an die Widerstandsgruppe «Freiheitsaktion Bayern».
Das Verwaltungsgericht gehe nicht davon aus, dass die Versammlung an einen NS-Aufmarsch erinnern oder sich gegen das Gedenken am 9. November richten werde, hieß es in der Mitteilung. Zudem hätten am 9. November auch andere historische Ereignisse stattgefunden, etwa die Novemberrevolution von 1918 oder der Mauerfall 1989. Einzelne Versammlungsteilnehmer aus der rechtsextremistischen Szene reichten nicht aus, eine Verlegung der Demo zu rechtfertigen.
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte Pegida bereits am Donnerstag eine Absage für die Demonstration (19.00 Uhr) erteilt und diese auf den morgigen Dienstag verlegt. Es hatte «hetzerische Thesen und antisemitische Provokationen» befürchtet. Für die Beschwerde der Stadt kündigte der VGH eine Entscheidung am Abend an.
Unter anderem Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, kritisierte die Gerichtsentscheidung und sprach von einer «Demontage der freiheitlich-demokratischen Werte».