Der VGH bestätigte mit seinem Beschluss die Anordnung des Verwaltungsgerichts Regensburg von Mitte März, wonach Braunbär Ben sofort beschlagnahmt wurde. Vor knapp einem Monat war er im niederbayerischen Plattling vom Veterinäramt in Begleitung der Polizei und der bundesweiten Tierschutzorganisation „Animals United“ beschlagnahmt worden.
«Bei der Bärenhaltung seitens des Zirkus dürfte es mehrfach zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht gekommen sein», heißt es in der VGH-Mitteilung. So sei der Braunbär über Stunden bei geschlossener Seitenklappe in einem viel zu engen, abgetrennten Bereich des Bärenwagens untergebracht gewesen. Nach Einschätzung der Amtstierärztin sei der Bär durch diese reizarme, isolierte Haltung in völliger Dunkelheit sowie ohne Beschäftigung und ohne Zugang zu einem artgerechten Außengehege erheblich vernachlässigt worden.
Dem VGH zufolge «müsse davon ausgegangen werden, dass der Bär auch in Zukunft in dem abgedunkelten, abgetrennten Bereich des Bärenwagens gehalten werde». Das Außengehege sei nicht ausbruchssicher. Zudem befinde sich an dem Bärenwagen ein Spalt, durch den Unberechtigte ihre Hand stecken und vom Bären verletzt werden könnten, Kinder beispielsweise. Es sprächen also auch sicherheitsrechtliche Aspekte für die Wegnahme des Raubtieres.