Bild: Rene Traut
15.02.2021

Gefälschte Masken können umgetauscht werden

Die Masken kamen aus einem Notlager der Branddirektion. Diese hatte dem Sozialreferat Mitte Januar eine halbe Million KN95-Masken zur Verfügung gestellt, zur Ausgabe an Bedürftige. Diese entsprechen dem Standard einer FFP2-Maske.

Nicht alle Masken bieten ausreichenden Schutz

Allerdings: Nicht alle der Masken sind zertifiziert. Bei etwa 28.000 der verteilten handelt es sich um gefälschte Masken, die trotz entsprechender Kennzeichnung nicht dem KN95-Standard entsprechen. Die Schutzwirkung beträgt nur etwa 50 Prozent im Vergleich zu "richtigen" KN95-Masken.

So können die Masken umgetauscht werden

Deshalb können die Masken jetzt umgetauscht werden - ab kommendem Mittwoch, 17. Februar, bis zum 3. März. Das geht in dem für die jeweilige Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus, von Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 12 Uhr.

Dazu müssen die falsch deklarierten Masken − wenn möglich − in Originalverpackung und mit dem, im Umschlag der Lieferung beigelegten Schreiben, mitgebracht werden. Die Adresse des für Sie zuständigen Sozialbürgerhauses kann hier abgerufen werden. 

Bewohnerinnen und Bewohner aus Einrichtungen der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe können die Masken von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr an zwei zentralen Ausgabestellen umtauschen: Im Amt für Wohnen und Migration, Franziskanerstraße 8, Ausgabestelle links neben dem Haupteingang sowie in der Werinherstraße 89, Erdgeschoss, Kasse 2, Raum 34.061.

So erkennen Sie die falschen Masken

Konkret handelt es sich um Masken mit folgenden Kennzeichen: Aufdruck: GB2626-2006, Stanzung: KN95, verarbeiteter, nicht sichtbarer Bügel, Hersteller: Sanmen Senbo Outdoor Products Co., Ltd. No. 10, Industry Avenue, Industry area, Sanmen Country, Zhenjiang, China.

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