12- bis 17-Jährige dürfen damit bis auf Weiteres auch dann Gaststätten und Hotels besuchen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Das geht aus einer Änderungsverordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die ab sofort gilt.
„Ohne diese Ausnahme könnten geimpfte Eltern nicht zusammen mit ihren nicht geimpften Kindern gastronomische Betriebe besuchen oder Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen“.
Begründung Gesundheitsministerium
Eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt für minderjährige Schüler bereits zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten, vorerst befristet zum Jahresende. Kinder unter 12 sind von der 2G-Regel ohnehin ausgenommen, weil es für sie noch keinen zugelassenen Impfstoff und keine Impfempfehlung gibt.
Für Aufenthalte in Hotels zum Beispiel zu unaufschiebbaren beruflichen oder geschäftlichen Zwecken gilt ab sofort nicht 2G, sondern die 3G-plus-Regel: Zugang können also nicht nur Geimpfte und Genesene bekommen, sondern auch Gäste mit einem negativen PCR-Test.