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06.07.2022

Gas- und Energiekrise: Abdrehen von Warmwasser rechtswidrig

Darf eine Wohnungsgenossenschaft wegen der hohen Energiepreise das warme Wasser abdrehen? In der Energiespar-Diskussion hat sich jetzt Bundesbauministerin Geywitz zu Wort gemeldet.

Warmwasser begrenzen sei rechtswidrig

Warmes Wasser aus der Leitung, zum Duschen zum Beispiel, ist für uns eigentlich selbstverständlich. Wegen der hohen Energiepreise hatte eine Wohnungsgenossenschaft in Sachsen entschieden, warmes Wasser zeitweise abzudrehen. Das hatte vor allem in den Sozialen Netzwerken für Aufregung gesorgt. Nach Ansicht von Bauministerin Geywitz ist ein solcher Schritt rechtswidrig, wie sie den Funke-Zeitungen sagte. Auch Hamburg denkt über ähnliche Maßnahmen nach.

München spart zuerst an anderer Stelle

Bei uns in München kommen derartige Schritte nicht in Frage. Bei Bedarf würden zunächst öffentliche Gebäude weniger geheizt. Für den Notfall werden schon jetzt zwei stillgelegte Ölbrenner reaktiviert. Die Stadt Augsburg prüft unterdessen sogar, teilweise Ampeln abzuschalten um Energie zu sparen.

Vermieter dürfen Warmwasser nicht abstellen

Es ist nicht erlaubt, dass der Vermieter einfach im Winter die Heizung runterdreht oder uns das warme Wasser abstellt. – Anja Franz vom Mieterverein München

Laut Mieterverein München hat der Vermieter die Verpflichtung, durchgehend Warmwasser zur Verfügung zu stellen. Um das Wasser abstellen zu können, müsste der Gesetzgeber erst die Grundlagen dafür schaffen.

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