Als einer der bedeutendsten Kongresse seiner Art steht nun schon seit über 60 Jahren der Deutsche Verkehrsgerichtstag im Dienst des Verkehrs und des Verkehrsrechts. Pandemiebedingt wurden die letzten Jahre die Schwerpunkte auf die Straf- und Verwaltungsrechtlichen Punkte gelegt. Nun kommen wieder zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom 25. bis zum 27. Januar 2023 nach Goslar in Niedersachsen, um an dem 60. Deutschen Verkehrsgerichtsag teilzunehmen.
Dabei werden unter anderem Themen besprochen wie Haftung im Straßenverkehr, Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden und die Erhöhung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer. Letzteres wird am 26. Januar 2023 besprochen.
Aktuell gelten für E-Scooter-Fahrer die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Bei einer Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Zudem kommt eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro hinzu und ein Monat Fahrverbot ist ebenfalls möglich. Geldstrafen oder Fahrverbote erhöhen sich ab 1,1 Promille. Anders ist das bei Fahrradfahrern. Hier wird der Fahrer erst ab 1,6 Promille belangt.
Jetzt soll die Promillegrenze bei E-Scooter auch auf 1,6 Promille angehoben werden. Ob und wann diese Regelung kommen soll, dazu besprechen sich die Verbände in den nächsten Tagen.