31.01.2013, 14:53 Uhr
Wer solch ein verantwortungsvolles und gesellschaftlich wichtiges Amt ausüben möchte, kann sich ab sofort bis zum 5. April im Bürgerbüro im Kreisverwaltungsreferat melden.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus. Das Ehrenamt wird über die Dauer von fünf Jahren ausgeübt.
Die Münchner Justiz braucht Schöffinnen und Schöffen, die die Vielfalt in unserer Stadt repräsentieren und bei Gerichten mitwirken. Daher ist es wichtig, dass sich auch viele Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund für dieses Amt bewerben.
Vom Kreisverwaltungsreferat müssen cirka 2.000 Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen werden. Die endgültige Auswahl trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.
Wer kann das Ehrenamt ausüben?
Was ist für eine „Bewerbung“ notwendig?
Es genügt eine formlose Mitteilung (per Brief, Fax oder E-Mail) mit folgenden Angaben:
Kontakt:
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Einwohnerwesen, Bürgerbüro
II/212 – Auskünfte und Sperren, Zimmer 065 (Eingang: Ruppertstr. 11)
Ruppertstr. 19
80337 München
Telefon: 089-233-44460
Telefax: 089-233-44412,
E-Mail: melderegisterauskunft.kvr@muenchen.de
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat ein ausführliches Dokument zu diesem Thema veröffentlicht. Sie können es hier als PDF abrufen.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auch auf Muenchen.de erhältlich.
ms, mit Inhalten von muenchen.de