Gartenarbeit
01.10.2018

Führerschein und Heckenschnitt: Das ändert sich im Oktober

Spielzeug wird besser geschützt

Die EU hat ab 28. Oktober deutlich strengere Grenzwerte für die Freisetzung von Blei aus Kinderspielzeug festgelegt. So dürfen sich aus Kreide statt bisher 13,5 Milligramm nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Flüssiges Material, zum Beispiel Fingerfarben, darf nur noch 0,5 statt bisher 3,4 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben.

Gärtner dürfen wieder Hecken schneiden

Ihre Gartenhecke soll ganz weg? Dann dürfen Sie das nun angehen – denn bis 30. September durften nicht mehr als „schonende Form- und Pflegeschnitte“ vorgenommen werden, zum Schutz des Lebensraums verschiedenster Tiere. Das Bundesnaturschutzgesetz hat diese Pause (1. März bis 30. September) für radikale Heckenschnitte verordnet.

Neue Fragen in der theoretischen Führerscheinprüfung

Immer zum April und zum Oktober werden die Prüfungsfragen aktualisiert. – diesmal 60 Stück. Darunter sind 28 völlig neue Fragen im Fragenkatalog.

Versicherer müssen besser aufklären

Versicherer müssen vom 1. Oktober an schärfere Regeln beim Versicherungsvertrieb (IDD-Richtlinie) beachten. Bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen sind genauere Informationen erforderlich. Zwischen Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis und unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen. Provisionen sollen dem Versicherungskonto der Kunden gutgeschrieben werden. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können.

In den vergangenen Jahren nahmen Klagen zu, dass Verbrauchern wegen schlechter Beratung beim Vertrieb von Versicherungen großer Schaden entstanden sei.

Kontoführung: Mehr Durchblick bei den Kosten

Ab Ende Oktober müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite.

Elektronische Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen

Ab dem 18. Oktober wird es europaweit verpflichtend, öffentliche Aufträge auf Bundes- und Landesebene sowie in Kommunen vor Vergabe elektronisch auszuschreiben. Angebote die nicht elektronisch gemacht werden, finden dann keine Berücksichtigung mehr. Das gibt kleineren Unternehmen die Möglichkeit, Aufträge von Gemeinden oder Kommunen zu bekommen.


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