Bayerische Unternehmen können künftig mehr Geld vom Freistaat bekommen, wenn sie behinderte Arbeitnehmer einstellen. Das sieht das bayerische Teilhabegesetz vor, das am 17. Januar in Kraft tritt. Der Freistaat hat dabei den vom Bund festgelegten maximalen Lohnkostenzuschuss um 20 Prozent erhöht. «Wir wollen, dass Arbeitgeber mehr Menschen mit Behinderung einstellen und diese auch eine gerechte Entlohnung für ihre Arbeit bekommen», teilte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) am Montag mit.
Sie erwartet durch das neue Gesetz zudem weniger Bürokratie und klare Zuständigkeiten. Beispielsweise seien künftig die Bezirke die entscheidenden Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen. Verstöße gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten sollen stärker verhindert werden.
Der Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz im Dezember 2016 beschlossen. Mit der Reform setzte die große Koalition die seit 2009 geltende UN-Behindertenrechtskonvention um.