14.08.2014

Freispruch für Gustl Mollath

14.08.2014, 9:45 Uhr

Mollath konnte aber in seinem Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde. Mollath kann daher den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 57-Jährige im Jahr 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt.

Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths sah die Vorsitzende Elke Escher weder bei der Tat noch später. Damit stellte sie fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. Sie ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an.

Mollath selbst hatte in dem Verfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Dieser Version glaubte das Gericht am Donnerstag nicht.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Gustl Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

dpa-infocom / uk

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