Wie der Gemeindetag am Mittwoch mitteilte, soll eine Gesetzesänderung den Landkreisen in Zukunft ermöglichen, denjenigen Städten und Gemeinden Asylbewerber zuzuweisen, die bisher nur wenige Flüchtlinge aufgenommen haben. «Das vorgesehene Gesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich, weil hier ermöglicht werden soll, eine Staatsaufgabe auf die kommunale Ebene zu verlagern», sagte Gemeindetags-Geschäftsführer Franz Dirnberger am Mittwoch in München.
Der Gemeindetag sieht das Gesetz als unnötig an, da es nur wenige Kommunen gebe, die es betreffen würde. Dass manche Gemeinden weniger Flüchtlinge haben, liege manchmal daran, dass die Kreisbehörden angebotene Immobilien zurückgewiesen hätten. «Gesetzliche Regelungen oder gar Zwangsmaßnahmen sind keinesfalls erforderlich», meinte Dirnberger. «Auch aufgrund der deutlich zurückgehenden Zahl der Asylsuchenden stellt sich die Frage, ob es einer solchen gesetzlichen Regelung überhaupt noch bedarf.»