Theater, Kindergärten oder die Volkshochschule: Im Moment hat fast alles geschlossen – für viele Vereine oder Unternehmen gehen damit massive finanzielle Probleme einher.
Soweit möglich, ist es daher wichtig, im Moment Solidarität mit den Einrichtungen zu zeigen und von fristlosen Vertragskündigungen abzusehen – viele Unternehmen haben sich außerdem ein Online-Alternativprogramm für die Zeit der Schließungen überlegt!
Laut Stiftung Warentest muss der Beitrag hier aus juristischer Sicht nicht weitergezahlt werden – denn: Das Studio darf nicht öffnen, also kann der Kunde es nicht nutzen und somit darf der Betreiber kein Geld verlangen – so lange, wie die Räumlichkeiten geschlossen haben.
Die Corona-Krise wird von den Fitnessstudios individuell gehandhabt – die meisten lassen den Vertrag so, wie er ist. Der Zeitraum der Schließung wird dann an die Vertragslaufzeit angehängt und wird dann mit den Monaten, in denen der Vertrag ruht, verrechnet. Viele größere Fitness-Ketten bieten außerdem für die Zeit der Schließung ein Online-Programm für Home-Workouts und mehr an – schauen Sie einmal auf die Website Ihres Studios!
Bis mindestens Mitte April haben noch die Kindergärten und Schulen geschlossen. Eine einheitliche Regelung, ob die Beiträge für Kindergarten und Co. für die ausfallenden Monate gezahlt werden müssen oder nicht, gibt es allerdings nicht – kontaktieren Sie hierzu die Kindertagesstätte oder das Hort.
Auch wer ein Abonnement fürs Theater abgeschlossen hat, ärgert sich jetzt; Es können noch bis mindestens 19. April keine Aufführungen stattfinden. Handelt es sich um ein klassisches Abonnement haben Sie auch hier einen Anspruch auf Rückerstattung – denn Sie erhalten nicht die versprochene Leistung. Wenn Sie aber beispielsweise über eine 10-er Karte verfügen, die auch später noch eingelöst werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Viele Kultureinrichtungen ermöglichen allerdings auch ein tolles Online-Angebot, mit Livestreams oder Mitschnitten von Opern und Theateraufführungen – in München zum Beispiel die Staatsoper oder die Münchner Kammerspiele. Dort können Sie außerdem spenden, um die Einrichtungen in der Krise zu unterstützen.
Die Mitgliedschaft im Sportverein oder Modellbauerclub – auch sie kann nicht genutzt werden. Egal, ob Sport, Kultur oder Musik: Der Vereinsbeitrag muss weitergezahlt werden – ohne Anspruch auf eine Rückerstattung. Denn: Hierbei handelt es sich um einen „Beitrag für die Mitgliedschaft“ – d.h. Sie sind damit Teil des Vereins und nehmen keine weitere Dienstleistung in Anspruch.
Die Volkshochschulen in München und der Region haben ebenfalls seit Mitte März ihre Türen geschlossen – Nähkurse, „Italienisch für Anfänger“ und „Zumba für Fortgeschrittene“? Fehlanzeige! Bei der Münchner Volkshochschule werden dafür die Kursbeiträge für unterbrochene Kurseinheiten anteilig zurückerstattet. Für abgesagte Kurse bekommen Sie den Kursbeitrag in voller Höhe wieder zurück.