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08.02.2021

Verschärfte FFP2-Maskenpflicht in Bus, U-Bahn und Tram

Seit drei Wochen gilt die FFP2-Maskenpflicht, jetzt wird sie erneut verschärft – zumindest in den Öffis. Masken mit Ventil sind ab jetzt nicht mehr erlaubt.

Der Grund: FFP2-Masken mit Ventil schützen zwar den Träger, allerdings bieten sie keinen Fremdschutz. Aerosole können so leichter nach außen dringen als bei FFP2-Masken ohne Ventil.

Zwar seien ohnehin nur wenige Leute mit solchen Masken unterwegs, allerdings fordert die MVG ihre Fahrgäste dennoch auf, ab Montag (8. Februar) ausschließlich Masken ohne Ventil zu verwenden.

Diese Masken sind auch erlaubt

Seit Mitte Januar gilt in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – zum Beispiel in den öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen oder beim Arzt. Sogenannte „Community-Masken“ oder OP-Masken sind nicht erlaubt. Diese Masken-Standards gelten als mindestens gleichwertig und dürfen deshalb überall, wo die FFP2-Maskenpflicht gilt, auch getragen werden:

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