Silvester steht vor der Tür und viele Münchner wollen ein spektakuläres Feuerwerk zünden. Doch Vorsicht - wie bereits in den vergangenen Jahren setzt München auch zum kommenden Jahreswechsel auf den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Feuerwerkskörpern.
An Silvester wird es am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie am Viktualienmarkt ein Verbot geben, Feuerwerk abzuschießen. Das Verbot gilt von Sonntagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Montagfrüh, 1. Januar, 2 Uhr.
Das Verbot beruht auf einer Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München. Eingeschlossen sind alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik außer zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen.
Es werden Schilder mit dem Text "Feuerwerk verboten!" um die Verbotszone in der Innenstadt aufgestellt.
Marienplatz: bis einschließlich Marienplatz Nr.15 (Ostseite) und Viktualienmarkt Hausnummer 2
Rindermarkt: vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5 Rindermarkt
Rosenstraße: bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt
Kaufingerstraße und Neuhauser Straße: bis einschließlich Karlsplatz (Stachus)
Karlsplatz (Stachus): westlich bis einschließlich des Gehwegs der Sonnenstraße
Weinstraße: bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße
Dienerstraße: bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße
Es wird zudem ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings geben. In diesem Bereich dürfen an Silvester keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung, wie zum Beispiel Silvesterknaller oder Böller, gezündet werden.
Erlaubt sind Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung wie Fontänen und Ähnliches.
Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren und Verstöße demnach ahnden.