Zum Jahreswechsel wird wieder viel gefeiert. Ob zusammen mit Freunden, der Familie, zu Hause oder in der Stadt. Für viele gehört das Feuerwerk mit dazu. Damit sie die Silvesternacht genießen und unfallfrei ins neue Jahr starten können, hat die Münchner Feuerwehr ein paar Tipps für Sie zusammengestellt:
- Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff. Bewahren Sie diese daher sicher vor Kindern auf. Lassen sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren (Für Kinder und Jugendliche gibt es extra gekennzeichnete und geprüfte Kinderfeuerwerke).
- Benutzen Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper. Man erkennt sie an der Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM).
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper und zünden Sie diese niemals in der Hand an.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
- Alle pyrotechnischen Silvesterartikel sind grundsätzlich im Freien abzubrennen. Für die Wohnung gibt es spezielle Tischfeuerwerke.
- Verwenden Sie als Starthilfe von Raketen zum Beispiel eine große Flasche, am besten in einem Getränkekasten. Sorgen Sie dabei für ausreichende Standsicherheit Ihrer „Abschussrampe“.
- Richten Sie Feuerwerkskörper niemals auf Personen oder Gebäude. Achten Sie auf eine vertikale Flugrichtung. Beachten Sie dabei auch die vorhandene Windrichtung.
- Versuchen Sie niemals, Blindgänger (nicht explodierte Feuerwerkskörper) erneut zu zünden.
- Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Tiere, die sehr unter dem lauten Knall explodierender Feuerwerkskörper leiden.
- Oftmals landen gezündete Raketen auf Balkonen und Terrassen. Entfernen Sie daher brennbare Gegenstände im Vorfeld und halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Brand oder Unfall kommen, setzten Sie sofort einen Notruf unter der Nummer 112 ab. Kümmern Sie sich um Verletzte und leisten Sie Erste Hilfe. Im Falle eines Brandes informieren Sie betroffenen Personen und bringen sich in Sicherheit.
Die Münchner Polizei gibt ergänzend folgende Hinweise:
Es wurde wiederholt festgestellt, dass pyrotechnische Gegenstände verwendet werden, die im Ausland gekauft worden waren. Diese Gegenstände entsprechen in der Regel nicht den rechtlichen Sicherheitsvorschriften und stellen somit ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Die Einfuhr, die Verwendung und die Weitergabe dieser Materialien sind Straftaten.
Pyrotechnische Gegenstände der sog. Kategorie F2 (handelsübliche Pyrotechnik für Silvester, die ab 18 Jahre erworben werden darf) dürfen nur am 31. Dezember und 01. Januar verwendet bzw. abgebrannt werden.
Zu beachten ist unbedingt das Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen.