Mit den neuen Lockerungen sind auch wieder größere Feierlichkeiten möglich: Größere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern mit bis zu 50 Personen im Inneren und 100 Leuten im Freien sind mittlerweile wieder möglich.
Auf Anfrage des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes hat das Gesundheitsamt jetzt mitgeteilt: Auf privaten Feiern als geschlossene Gesellschaften, also wenn keine anderen Besucher anwesend sind, muss im Restaurant oder Gasthaus dabei weder eine Maske getragen, noch der Mindestabstand eingehalten werden!
Allerdings: Findet die Feier im Freien statt, gilt die Maskenpflicht. Außerdem müsen Musiker, falls es auf der Hochzeit zum Beispiel Live-Musik gibt, immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Gästen einhalten, für Blasmusiker gilt sogar ein Abstand von mindestens 2 Metern.
Thomas Geppert vom bayerischen Hotel- und Gaststätttenverband hat die Lockerung begrüßt. Außerdem zeigte er sich zuversichtlich, dass auch bald Bars wieder öffnen könnten.