14.06.2013

Fall Mollath: Bayerns Justizministerin Merk verteidigt sich

14.06.2013, 16:35 Uhr

Von Untätigkeit oder Versäumnissen könne keine Rede sein, sagte Merk am Freitag im Mollath-Untersuchungsausschuss des Landtags in München. Vielmehr habe sie sofort und sehr schnell gehandelt, als dies für sie rechtlich möglich gewesen sei.

Als es im November 2012 «massive Zweifel an tragenden Feststellungen» im Gerichtsurteil gegen Gustl Mollath gegeben habe, habe sie innerhalb einer halben Stunde einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet. Vorher sei dies nicht möglich gewesen – weil die Wiederaufnahme eines Verfahrens nur unter ganz engen rechtlichen Voraussetzungen möglich sei.

dpa-infocom / ms

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