Das Münchner Amtsgericht hat ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro, also 1,8 Millionen Euro. Boateng nahm die Entscheidung äußerlich gelassen entgegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert – und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Sie wirft ihm vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub in der Karibik attackiert zu haben. Laut Anklage soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen und dabei heftig beleidigt haben.
Das Gericht ging allerdings in seinem Urteil nur von einem Faustschlag ins Gesicht aus. Boateng hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, er habe seine Ex-Freundin nie geschlagen. Sein Verteidiger beantragte Freispruch. Staatsanwältin Eckert bezeichnete die Frau als „Opfer häuslicher Gewalt“. Allerdings sei nicht nur sie Opfer geworden, sondern auch Boateng – „Opfer ihrer gemeinsamen toxischen Beziehung“.