Bis 2033 muss jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, umgetauscht werden. Und zwar in einen neuen EU-Führerschein.
Hierfür gibt es Umtauschfristen. Erstmal waren alle Führerscheinbesitzer betroffen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind.
Die ersten Führerscheine wurden am 20. Januar 2022 ungültig. Betroffen waren die alten „Papierführerscheine“ von Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss unter Umständen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ob es hierbei Übergangsfristen gibt, wird derzeit noch geklärt. Auch im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Problemen kommen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre lang gültig.
Wenn Sie in München Ihren alten Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können Sie dies schriftlich oder online beantragen.
Hierfür brauchen Sie das ausgefüllte Antragsformular, ein Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein. Die Bearbeitungszeit dauert ungefähr 8 Wochen und kostet zwischen 25 und 43 Euro.
Ihr Papierführerschein wird durch die Führerscheinstelle einbehalten oder ungültig gestempelt. Wer will, kann also seinen alten „Lappen“ behalten…
Weitere Informationen finden Sie hier.