Die Bundestagswahl 2021 muss in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Hintergrund: Etliche Pannen am Wahltag - über 450 Berliner Bezirke sind betroffen.
Wählerinnen und Wähler mussten stundenlang Schlange stehen, es gab falsche Stimmzettel, Wahllokale hatten teilweise nach 18 Uhr geöffnet. Deswegen hatte der Bundestag beschlossen, dass die Wahl in Teilen Berlins wiederholt werden muss. Die Union hatte dagegen geklagt, hatte damit aber nur teilweise Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden: Der Beschluss des Bundestags ist größtenteils rechtskräftig. Die Wahl muss aber in 31 Bezirken mehr wiederholt werden.