Gelockert wurde am Dienstag (11.05) zum Beispiel bei den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Treffen sind wieder mit zwei Haushalten, maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 14 nicht mitgezählt. Ihr Zuhause dürfen Bürger auch wieder in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr verlassen, ohne triftigen Grund.
Es gilt das Prinzip „Click & Meet“, also Shoppen mit Termin. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist eine Person erlaubt. Die Testpflicht entfällt ab sofort.
Es findet wieder in allen Schulen Präsenzunterricht statt. Wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ist Wechselunterricht.
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene kann nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel sind unter der Voraussetzung zugelassen, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen aktuellen negativen Testnachweis (höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test) verfügen.
KontaktfreierVollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen jeweils keinen Testnachweis.
Am Mittwoch (12.05.) dürfen dann auch die Biergärten und Außenbereiche in der Stadt und im Landkreis München öffnen. Auch wenn des Wetter nicht mitspielt, wollen einige Gastronomen trotzdem öffnen, sie haben wetterfeste Plätze geschaffen. Wer öffnet, finden Sie HIER. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test der Tischgäste erforderlich. Die Schließung muss spätestens um 22 Uhr erfolgen. Eine vorherige Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist erforderlich. Für den Kreis Erding wird der Antrag noch vom Gesundheitsministerium bearbeitet. Landrat Martin Bayerstorfer will aber noch weitere Öffnungen im Landkreis Erding möglich machen.
Die Museen öffnen wieder, danach folgen die Theater. Am Dienstag (11.05.) hat unter anderem das Deutsche Museum mit dem Verkehrszentrum und der Flugwerft Schleißheim aufgemacht. Auch auf der Museumsinsel und im Lenbach-Haus geht es wieder los. Am Donnerstag (13.05) nimmt dann die Bayerische Staatsoper ihren Spielbetrieb wieder auf, genauso das Residenz Theater. Es herrscht FFP2 Maskenpflicht, Besucher brauchen ein vorab gebuchtes Ticket und in den Theatern, Konzert- und Opernhäusern einen negativen Corona-Test (höchstens 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden alter negativer PCR-Test). Eines der wenigen Kinos das öffnet, auch ab Donnerstag, ist das Breitwand Gauting im Landkreis Starnberg.
Das Landratsamt München hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die den Alkoholkonsum an bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen untersagt. Dies betrifft insgesamt sieben Plätze in zwei Gemeinden. Diese Allgemeinverfügung tritt am 12.05.2021 um 15:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 02.06.2021 außer Kraft. An den folgenden Orten/Plätzen im Landkreis München ist der Konsum von Alkohol gemäß § 24 Abs. 2 der 12. BayIfSMV untersagt: Ottobrunn: Bahnhofsplatz, Denkmalplatz, Rathausplatz und Rosengarten Planegg: Bahnhof inklusive Parkplätze, Spielplatz, Buswendeanlage und MVG-Radbahnhof, Kupferhaus und Feodor-Lynen-Gymnasium, Marktplatz inklusive Tiefgarage, Ortsmitte von Planegg und Parc de Meyan.
Mehrere Fitnessstudios hatten gestern (11.05.) angekündigt, dass sie heute (12.05.) wieder öffnen können. Die Stadt hatte bekannt gegeben, dass kontaktfreier Sport im Innenbereich unter strengen Hygienemaßnahmen wieder möglich sei. Das Innenministerium hat aber klar gestellt: Fitness-Studios zählen als Freizeiteinrichtung und müssen daher geschlossen bleiben. Auch das Gesundheitsministerium hat inzwischen mitgeteilt: Sie müssen nach der Infektionsschutzverordnung doch in ganz Bayern zu bleiben.