Es besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht, dass Gefangene möglicherweise unbekleidet in sogenannten besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände untergebracht worden sein sollen, ohne dass die besonderen Voraussetzungen für diese Maßnahme vorlagen.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens seien am 24. und am 30. Oktober in der JVA umfangreiche Unterlagen, elektronische Daten sowie Mobiltelefone sichergestellt worden, die nun ausgewertet würden. Daneben solle eine Vielzahl von Zeugen vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Ermittlungsgruppe eingerichtet.
Die beschuldigte und inzwischen vorläufig suspendierte stellvertretende Gefängnisleiterin weist die Vorwürfe gegen sie zurück. Ihre Anwälte forderten von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einem Brief, dem Justizministerium «die Befugnis zu entziehen, sich weiterhin als Aufsichtsbehörde mit der Prüfung von Vorwürfen in Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen zu befassen».