Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan in der Lanxess-Arena in Köln. Foto: Oliver Berg/Archiv
15.04.2016

Erdogan-Anwalt will weiter gegen Böhmermann vorgehen

Böhmermann habe es bisher abgelehnt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Damit sei ein gerichtlicher Weg unvermeidlich, sagte der Münchner Jurist Michael-Hubertus von Sprenger. Es gehe in dieser zivilrechtlichen Auseinandersetzung nicht um Geld – sondern ausschließlich darum, dass «es ihm verboten wird, dieses Schmähgedicht zu wiederholen».

Der Antrag auf Einstweilige Verfügung ist unabhängig von dem gesonderten Strafverfahren gegen Böhmermann, für das am Freitag durch die Entscheidung der Bundesregierung der Weg freigemacht wurde.

In welcher Stadt von Sprenger den Antrag einreichen werde, habe er noch nicht entschieden. «Ich bin völlig unschlüssig wo», sagte er. Da die Ausstrahlung bundesweit zu sehen war, komme jedes Landgericht in Deutschland in Frage.

Aneinanderreihung von Beleidigungen gegen Erdogan

Das Schmähgedicht sei aus seiner Sicht keine Satire, sondern eine Aneinanderreihung von Beleidigungen, sagte von Sprenger. Dabei komme es nicht darauf an, wie Böhmermann die Aussagen anmoderiert habe, sondern wie der Zuschauer sie verstehe.

In seiner Fernsehshow «Neo Magazin Royale» vom 31. März hatte Böhmermann (35) ein Gedicht über Erdogan vorgelesen, das unter anderem von Sex mit Tieren sowie Kinderpornografie handelt und Klischees über Türken transportiert. Er kündigte das Gedicht in der Sendung als Beispiel für herabwürdigende Schmähkritik an, die in Deutschland nicht erlaubt sei.

dpa-infocom

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