15.04.2024

Entscheidung über Münchner Dieselfahrverbot offenbar vertagt

Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) muss die Stadt München ihr Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Die Entscheidung, wie genau das umgesetzt werden soll, verzögert sich jetzt aber voraussichtlich. Eine für morgen (Dienstag, 15.04.2024) im Umweltausschuss des Stadtrates geplante Debatte über den Münchner Luftreinhalteplan soll „sehr wahrscheinlich“ kurzfristig abgesetzt werden, wie das Umweltreferat am Montag bestätigt hat.

Herausforderung nach Gerichtsurteil

Der Verwaltungsgerichtshof hatte im März entschieden, dass an zwei Hauptverkehrsstraßen, an denen im vergangenen Jahr die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid überschritten wurden, schnelle Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Derzeit dürfen Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und schlechter nicht in die Münchner Innenstadt fahren. In dem nun gerichtlich verordneten weiteren Schritt geht es um ein Verbot für Euro 5. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte schon mitgeteilt, er bevorzuge ein streckenbezogenes Fahrverbot an der besonders im Fokus stehenden Landshuter Allee. Den pauschalen Ausschluss von Dieselfahrzeugen mit der Norm Euro 5 halte er für unverhältnismäßig.

Umsetzbarkeit nicht gewährleistet

Das Gericht hatte allerdings Zweifel an einer schnellen Umsetzbarkeit dieses Planes geäußert. Ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro 5 sei wohl wenig praktikabel und vor allem kaum zu kontrollieren. Außerdem gehe ein zonales Fahrverbot schneller.

Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Bereichs fahren. Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten als letzter Schritt noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen.

Umwelthilfe klagt

Doch der Stadtrat hatte im September 2023 die zweite Stufe vorerst bis Mai ausgesetzt und die dritte Stufe ganz aufgehoben. Dagegen hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland geklagt – und vor Gericht Recht bekommen.

Zur Übersicht

Auch interessant