Das Landgericht München II wies am Donnerstag die Klage einer Nachbarin ab, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von den Kühen, dem Geläute, aber auch von Gerüchen und Fliegen gestört fühlte. Der Streit mit der Bäuerin geht seit Jahren. Nach dem Ehemann, dem das exklusive Anwesen gehört, klagte nun seine Frau. Ihr stehe kein Anspruch zu, begründete die Kammer unter Richterin Christiane Karrasch nun die Abweisung von deren Klage. Sie sei nicht Eigentümerin des Grundstücks.
Zudem äußerte das Gericht Bedenken, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei, und auch an der von ihr vorgebrachten «Ortsunüblichkeit» der Weidenutzung hatten die Richter Zweifel. Es sei um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen gegangen, listete Karrasch auf. Die Klägerin hatte darüber akribisch Buch geführt – und argumentiert: Die Glocken bimmelten auch nachts, sie bekomme kein Auge zu. Sie hatte nicht nur gegen die Bäuerin geklagt, die mit etwa drei Dutzend Kühen einen Familienbetrieb führt, sondern auch gegen die Gemeinde, die das etwa einen Hektar große Weidegrundstück verpachtet hat.
Zuvor war schon der Ehemann mit seinem Kreuzzug gegen die Kuhglocken vor dem Landgericht München II gescheitert – nicht zuletzt wegen eines Vergleichs, den er früher mit der Bäuerin geschlossen hatte. Auf diesen Vergleich verwies das Gericht nun erneut. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Laut Ehepaar brachte das aber nicht genug Entlastung. Der Streit geht weiter: Der Ehemann wartet auf die zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Ob auch die Frau vors OLG zieht, war zunächst offen.
Seit Jahren liegen sich ein Ehepaar und eine Bäuerin wegen lauten Gebimmels in den Haaren. Ob es nun ein Urteil oder einen Beschluss gibt, ist offen. Bei einem Beschluss würde das Verfahren am Landgericht München II fortgesetzt, bei einem Urteil wäre es dort beendet.
Die Eheleute leben am Ortsrand der oberbayerischen Gemeinde Holzkirchen und fühlen sich von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört. Gerichtlich wollen sie die Bäuerin zwingen, das Geläute abzustellen. Denn auch die wegen der Kühe herumsurrenden Insekten sowie den Gestank nach dem Düngen mit Gülle will das Paar nicht mehr dulden.
Es ist schon der zweite Prozess in dem Streit: Nach dem Ehemann klagt in diesem Verfahren seine Frau. Ihre Klage richtet sich nun nicht nur gegen die Bäuerin, die das Weideland gepachtet hat, sondern auch gegen die Gemeinde, die ihr das Gelände als Ersatz für eine frühere Fläche gab.
Der Ehemann war mit seiner Klage in erster Instanz im Dezember 2017 gescheitert. Grund dafür war vor allem ein vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossener Vergleich zwischen ihm und der Landwirtin im September 2015. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Allerdings brachte das laut Kläger kaum Entlastung. Der Ehemann wartet nun auf die zweite Instanz seines Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München.