17.12.2019

Entscheidung im Käsestreit

Nachbarin darf kein Stinkeschild mehr kleben

In dem Verfahren ging es darum, ob Hausbewohner öffentlich davon sprechen dürfen, dass es stinkt und ihrem Ärger auch mit Aufklebern an dem Laden Luft machen dürfen.

Die Schilder zeigten eine geruchsbelästigte Nase. Das Gericht entschied nun, dass die Nachbarin die Aufkleber nicht mehr anbringen darf. Es gebe ein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, das diesen schütze.

Die Nachbarin dürfe aber weiter sagen,

«dass es eine Geruchsbelästigung gibt und dass sie es als stinkend empfindet», erläuterte Gerichtssprecherin Ulrike Fürst. «Das ist eine Meinungsäußerung.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es sind Rechtsmittel möglich.

Die Käsefehde zieht sich seit Jahren hin

Die Gerüche aus dem Laden und den angrenzenden Lagerräumen sowie Fragen der Genehmigung beschäftigten auch schon andere Gerichte.

Unter anderem ging es darum, ob das Geschäft, das 2016 vom ursprünglichen Standort Bad Tölz in die Räume eines ehemaligen Supermarkts im Nachbarort Bad Heilbrunn umzog, hier überhaupt betrieben werden darf.

Der Käsehandel samt Käsereifung sei kein Supermarkt und die Nutzung somit nicht erlaubt, argumentierten die Nachbarn und klagten vor dem Amtsgericht.

Der Inhaber, Wolfgang Hofmann, beantragte eine Nutzungsänderung. Die Gemeinde und Landratsamt lehnten das ab. Hofmann klagte gegen die Nutzungsuntersagung, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht München.

Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, Hofmann hat Rechtsmittel eingelegt.

dpa-infocom

 

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