Update (21.März, 11:13 Uhr):
Das Gericht hat entschieden: Das Diesel-Fahrverbot muss verschärft werden in München.
Es wird eine Ausdehnung des Beschlusses auf Euro 5 Fahrzeuge geben.
Was bedeutet das?
München muss strengere Dieselfahrverbote umsetzen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag entschieden. Die Richter geben damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Verkehrsclubs Deutschland statt. Nach Ansicht des Gerichts wäre ein sogenanntes „zonales Fahrverbot“ die wirksamste Methode.
Ein rein streckenbezogenes Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge, werde es wahrscheinlich nicht geben.
Ende April wird es eine Vollversammlung im Stadtrat geben, bei der die konkreten Maßnahmen besprochen werden..
Zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs äußerte sich auch Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter:
„Vorab ist mir wichtig festzuhalten, dass das Gericht der Klage der Deutschen Umwelthilfe nicht wie beantragt entsprochen hat. Klar ist aber auch, dass das Gericht der Stadt München aufgegeben hat, den Luftreinhalteplan weiter fortzuschreiben. Ziel der Fortschreibung soll die Einhaltung der Grenzwerte insbesondere an zwei Streckenabschnitten, der Landshuter Allee und der Moosacher Straße sein. Konkrete, zwingende Maßnahmen hat das Gericht der Stadt München nicht vorgeschrieben. Selbstverständlich hat der Gesundheitsschutz der Menschen für uns oberste Priorität. Nachdem die Grenzwerte allerdings nur noch an zwei Messstellen überschritten werden, halte ich einen Ausschluss aller Diesel 5 Fahrzeuge aus der gesamten Umweltzone nicht für verhältnismäßig. Auch ein streckenbezogenes Verbot für Diesel 5 Fahrzeuge, das sich nur auf den betroffenen Straßenabschnitt bezieht, wird zu einer Verbesserung der Luftwerte und Einhaltung der Grenzwerte führen. Für den Bereich der Moosacher Straße hat das Gericht kein zwingendes Dieselfahrverbot vorgegeben. Der Stadtrat wird voraussichtlich darüber im April entscheiden.“
Originalmeldung:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag (10.00 Uhr) ein Urteil zur Verschärfung des Dieselfahrverbots in München gefällt.
Der Senat hatte sich beim ersten Termin vor einer Woche nach vielen kritischen Fragen an die Landeshauptstadt zwar eigentlich bereits entscheidungsbereit gezeigt – die Verhandlung dann aber doch vertagt, um die endgültige Fassung eines neuen Beschlussentwurfs für den Münchner Stadtrat abzuwarten.
Der Senat wollte dem Stadtrat, der sich am 24. April erneut mit Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in der Landeshauptstadt beschäftigen will, möglichst konkrete Leitideen mitgeben.Denn die Luft ist auch im vergangenen Jahr nicht überall in München sauber genug gewesen. Dennoch setzt die Kommune eine vereinbarte Verschärfung des dreistufigen Fahrverbots für Dieselfahrzeuge nicht um. Dagegen hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) geklagt.
Zum Hintergrund: Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Rings fahren.
Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten als letztes noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen.