24.10.2013, 9:06 Uhr
Das Internetunternehmen Amazon vertrieb ein E-Book, in dem Auszüge des Sketches enthalten waren. Der Urheberrechtsfall ist nach Ansicht des Gerichts von grundsätzlicher Bedeutung.
Die Klägerin hatte einen Auszug des Sketches in einem «Wartebuch für Ungeduldige» entdeckt. Sie unterlag in erster Instanz, weil Amazon nach Ansicht des Gerichts lediglich als Werkzeug eigenverantwortlicher Verlage tätig wird. Die Klägerin argumentiert, Amazon sei auch als Rechtehändler tätig.
dpa-infocom / uk