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Das ist neu 01.03.2024

Energiekosten steigen, frühere Rente und Sommerzeit: Das ändert sich im März 2024

Im März 2024 kommen wieder einige Neuerungen auf uns zu. Welche das sind und was dahinter steckt, lest ihr hier:

Bußgelder für das Beschneiden von Grün

Von Frühjahr bis Herbst ist das Beschneiden von Hecken und Sträuchern verboten. Dies soll dem Brutzeit-Schutz der Vögel dienen. Verstöße können demnach sehr teuer werden. In Bayern kann es bis zu 1.000 Euro kosten.

Alle Bußgelder findet ihr hier.

Energiekosten steigen

Ab Ende März werden die Energiekosten wieder deutlich teurer. Die Mehrwertsteuer für Fernwärme und Gas springt von sieben auf 19 Prozent. Laut „Verivox“ wird ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt etwa 137 Euro mehr im Jahr für die Stromrechnung zahlen. Prüft aus diesem Grund mögliche Sparmaßnahmen und achtet auf euren Verbrauch.

Sommerzeit

Schluss mit der Winterzeit. Am 31. März werden die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt. Die besten Merksprüche zur Zeitumstellung findet ihr hier.

Mehr Geld für berufsbedingte Umzüge

Alleinstehende erhalten 964 Euro, Ehe- oder Lebenspartner stehen jeweils 643 Euro zu. Dies gilt auch, wenn sich der Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt.

Frühere Rente

Wegen des Feiertags Karfreitag wird die Rente schon am 28. März ausgezahlt. Allerdings könnte die Nettorente aufgrund der steigenden Kassenzusatzbeiträgen für einige Rentner sinken.

Gehaltserhöhung im Öffentlichen Dienst

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten ab dem 1. März eine Lohnerhöhung um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.

Blaue Kennzeichen für Kleinkrafträder

Versicherungskennzeichen von Mofas, Mopeds und ähnlichen Fahrzeugen sollen auf das neue blaue Kennzeichen umgestellt werden. Weitere Infos dazu findet ihr hier.

Kulturpass

Wer 2024 volljährig wird, kann sich über ein 100-Euro.Kulturgeschenk  der Bundesregierung freuen. Ab dem 1. März könnt ihr euch dafür registrieren. Alle Infos dazu, lest ihr hier.

Neue Regelungen für eingewanderte Fachkräfte

Ausländische Fachkräfte müssen einen staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss vorweisen, allerdings entfällt das Anerkennungsverfahren in Deutschland. Für IT-Jobs genügen zwei Jahre Berufserfahrung.

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